Fahren ab 17i
Was ist den das genau?
Die neuen Regelungen
Der Lernfahrausweis kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden.
Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden.
Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts.
Wichtig: Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz
der Fahrerlaubnis ist, das 23. Altersjahr vollendet hat und ihren Führerausweis nicht mehr auf Probe hat.
Die praktische Prüfung kann frühestens ein Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.
Evaluation nach drei Jahren
Ob das Autofahren mit 17 in der Schweiz sich zu einem Erfolgsmodell entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Das UVEK wurde vom Bundesrat
beauftragt, spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ihre Auswirkungen zu prüfen und zu bewerten.
Das Mindestalter von 17 Jahren für den Erwerb des Lernfahrausweises für Kraftfahrzeuge trat am 01. Januar 2021 in Kraft.
Ist der Lernfahrausweis im Ausland gültig?
Der Lernfahrausweis ist derzeit nur in der Schweiz, nicht aber im Ausland gültig. Am besten informierst du dich bei der Vertretung des jeweiligen Landes über die dort geltenden Regeln. Im internationalen Massstab ist es unüblich, dass ausländische Lernfahrausweise anerkannt werden. Eine Ausnahme stellt der oben erwähnte deutsche Führerschein mit 17 dar. Da es in Österreich eine vergleichbare Regelung, nämlich die sogenannte vorgezogene Lenkberechtigung («L17») gibt, sind begleitete Fahrten mit einem BF17-Führerschein dort erlaubt. Umgekehrt dürfen L17-Inhaber in Begleitung auf deutschen Strassen fahren.