Kontrollfahrt

Umtauschfrist 12 Monate

Umtauschfrist
12 Monate


Den ausländischen Führerausweis musst du
innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in der Schweiz umtauschen lassen. 

Reiche das Gesuch frühzeitig ein. Nach Ablauf der Umtauschfrist darfst du in der Schweiz erst wieder fahren, wenn du deinen Ausweis umgetauscht hast.

Längere Frist für Personen aus der Ukraine

Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit, ihren ukrainischen
Führerausweis in einen Schweizerischen umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie
keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Für den Umtausch muss eine
Kontrollfahrt gemacht werden.

Je nachdem wo dein Führerausweis ausgestellt wurde, musst du eine Theorieprüfung und eine Kontrollfahrt machen.

Ohne Kontrollfahrt und Theorieprüfung

Inhaberinnen und Inhaber von einem ausländischen Führerausweis der genannten Länder
sind von der Kontrollfahrt und von der Theorieprüfung für die Führerausweiskategorien C
und D, die Unterkategorien C1 und D1 sowie die Bewilligung zum berufsmässigen
Personentransport mit den Kategorien B und C, den Unterkategorien B1, C1 sowie der Spezialkategorie F befreit.

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Grossbritannien
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Lichtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern

Ohne Kontrollfahrt

Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Führerausweis der genannten Länder sind
von der Kontrollfahrt befreit.

Andorra
Australien
Israel
Japan
Kanada
Korea (Republik)
Marokko
Monaco
Neuseeland
San Marino
Singapur
Taiwan (Chinesisches Taipei), gilt nur für Schweizer Kategorien A1 und B
Tunesien
USA

Ein Merkblatt zu weiteren Kategorien finden Sie hier

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