BPT 121 Taxi
Berufliche Veränderung zum Taxifahrer/in geplant?
Du möchtest:
• Beauftragte/r der Fahrgäste sein und sich diesen gegenüber zuvorkommend und hilfsbereit verhalten?
• Fahrzeugtüren öffne und beim Ein- und Ausladen von schweren Koffern oder Taschen helfen?
• deine Fahrgäste auch bei schwierigen Verkehrsverhältnissen sicher an deren Ziel bringen?
• ruhig, professionell, verantwortungs- und umweltbewusst fahren und dich in jeder Hinsicht auf dein Kundschaft einstellen?
Dann ist der Beruf des Taxichauffeur/in wie für dich gemacht.
Ich begleite dich gerne auf dem Weg zum Führerausweis für den Personentransport / Taxi.
Der Weg zum Führerausweis der Kategorie B-BPT / TAXI
Die Grundvoraussetzungen sind der Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B
sowie eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr.
Das Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“ ist hier erhältlich.
Folgendes ist zu beachten:
•Das Formular ist vollständig auszufüllen (Personalien / Beantwortung aller Fragen)
•Anschliessend sind die Augen bei einem Optiker oder einem Augenarzt zu kontrollieren
•Zudem ist die Bestätigung über die Fahrpraxis auszufüllen und den Unterlagen beizulegen
•Bevor das Gesuchs-Formular dem Verkehrsamt zugestellt wird, ist dieses vom Gesuchsteller zu unterschreiben
•Das Formular kann nun unter der Beilage eines farbigen Passfotos dem Verkehrsamt zugestellt werden
•Nach erfolgter positiver Kontrolle des Gesuchformulars wird die Aufforderung zum vertrauensärztlichen Untersuch zugestellt
•Sobald das positive Resultat der ärztlichen Untersuchung vorliegt, wird die Zulassung zur Führerprüfung zugestellt
•Nach Erhalt der Zulassung zur Führerprüfung ist der Gesuchsteller befugt, die Zusatztheorieprüfung zu absolvieren.
Praktische Prüfung / Prüfungsfahrzeug
•Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt via Fahrlehrer oder persönlich durch dich.
•Die Prüfung ist mit einem Fahrzeug der Kategorie B zu absolvieren, d. h. einem Motorwagen oder dreirädrigem Motorfahrzeug
mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.