Der Weg zum Führerausweis
Die vollständigen Unterlagen mit Foto beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons abgeben
Sind Unsicherheiten oder gezielte Fragen? Ich helfe dir gerne in einer Privatlektion „Theorie“ weiter.
Mit dem Lernfahrausweis kannst du nun in der Schweiz mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, das 23. Altersjahr vollendet hat und ihren Führerausweis nicht mehr auf Probe hat.
! Du musst den weissen Lernfahrausweis bei jeder Fahrlektion oder privaten Übungsfahrt bei dir haben.
Ich unterrichte dich mit ganz viel Geduld, Fachkompetenz und natürlich Spass. Du kannst die Fahrlektion bei mir in Deutsch oder Englisch machen.
Der Verkehrskundekurs, kurz VKU, muss vor Prüfungsanmeldung absolviert werden. Aber nicht vor der ersten Fahrlektion.
Du kannst also die praktischen Fahrlektionen bereits starten und dann den VKU machen.
Nun darfst du, mit dem Führerausweis auf Probe, fahren. Diese Probezeit dauert bei klagloser Praxis 3 Jahre. Aber vergiss Schritt 8 nicht!
Den obligatorischen Weiterbildungskurs (WAB) kannst du hier in der Nähe z.B. in Tuggen absolvieren.
Dieser Kurstag MUSS innert 12 Monate besucht sein.
Hast du den WAB Kurs gemacht (Schritt 8) und sind deine 3 Jahre Probezeit vorbei, so hast du nun den unbefristeten Führerausweis.
Ich gratuliere dir herzlich und wünsche dir allzeit gute und sichere Fahrt.
Der Weg zum Führerausweis weiterer Kategorien findest du hier
Wohnst du ausserhalb des Kantons Schwyz, müsst du den Lernfahrausweis bei deinem Wohnsitzkanton beantragen.
Wochenaufenthalter/innen melden sich im Kanton des Hauptwohnsitzes an.